Vor ein paar Tagen habe ich etwas über die politischen Bestrebungen in NRW geschrieben, den Bürgerfunk früher auszustrahlen. Heute gibt es im Landtag die zweite Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung zur ?#8220;nderung des Landesmediengesetzes (siehe Tagesordnung) - zur zweiten Lesung gehört traditionell auch die Abstimmung. Es geht natürlich nicht nur um den Bürgerfunk, sondern um zahlreiche Veränderungen in unterschiedlichen medienpolitischen Bereichen hier in NRW. Dazu gehört auch, dass die Landesanstalt für Medien künftig z.T. für Telemedienangebote die Aufsicht trägt. Ich persönlich freue mich auch, dass besser geregelt wird, wie im lokalen Rundfunk die Zuständigkeit von Web-Angeboten zu sehen ist.
Aber zurück zum Bürgerfunk: Die Landesregierung will in ihrem Gesetzentwurf die Zeiten für den Bürgerfunk nicht verändern. Allerdings gehe ich davon aus, dass sich der Bürgerfunk doch verschieben wird. So wollen SPD Und GR?NE einen ?#8220;nderungseintrag einbringen. Online habe ich den leider noch nicht gefunden, aber er liegt mir vor. Darin erfahren wir, dass der Bürgerfunk werktags künftig um 20 Uhr, statt um 21 Uhr gesendet werden soll. Damit kann ich persönlich leben. Bei Zeiten kann ich gerne berichten, wie die Hörer auf den 20-Uhr-Sendetermin reagiert haben.
Kurz vor knapp werden von den Fraktionen von SPD und GR?NEN aber noch andere ?#8220;nderungen eingebracht, die mich staunen lassen. Ich finde das
ausdrückliche Bekenntnis zur Netzneutralität angebracht und nachvollziehbar. Ein Punkt lässt mich aber ratlos zurück: Mag Rot-Grün in NRW den Direktor der Landesanstalt für Medien nicht mehr?
Explizit hei?t es in einer Ergänzung: Der Direktor der Landesmedienanstalt soll die Befähigung zum Richteramt haben. Als Begründung wird angebracht, dass Landesmediengesetze in einigen anderen Bundesländern diese Anforderungen auch vorsehen und die veränderten Aufgabenbereiche die Fähigkeiten eines Volljuristen erfordern. Ich habe mir direkt die Biografie vom aktuellen LfM-Direktor Jürgen Brautmeier angesehen: Er ist kein Volljurist, sondern Historiker. Im Herbst 2010 hat er sein Amt angetreten. Seine Amtszeit dauert sechs Jahre. Im übernächsten Jahr dürfte er, beim zu erwartenden Erfolg dieses ?#8220;nderungsantrags, nicht wieder antreten.
Mich lässt solch ein weitreichender ?#8220;nderungsantrag mit verschiedenen Fragen zurück: Warum wird in einem Gesetz die Anforderung an einen Direktorenposten neu geregelt, die der aktuelle Amtsinhaber nicht erfüllt? Warum fällt den Antragstellern erst ein Tag (Datum des ?#8220;nderungsantrags) vor der zweiten Lesung im Parlament auf, dass auch einige andere Landesmedienanstalten nur Volljuristen als Direktor akzeptieren? Jetzt könnte man sich die ?#8220;nderungen zur Besetzung der Medienkommission auch noch einmal näher anschauen und dann evaluieren, zu wessen Vor- und Nachteil dies ist. Aber schon die zuvor gestellten Fragen erzeugen bei mir einen faden Beigeschmack.
Update 03.07.: Mittlerweile ist der ?#8220;nderungsantrag von SPD & Grüne im Netz verfügbar.
Au?erdem hat Jürgen Brautmeier auf der LfM-Webseite eine Stellungsnahme veröffentlicht:
Mit dem neuen Gesetz werden entscheidende Weichenstellungen vorgenommen, die auch meine Position als Direktor der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen betreffen. Ich fühle mich vom Vertrauen meiner Gremien getragen und werde meine Arbeit unter dem bislang eingeschlagenen Kurs fortführen, in bester Tradition meiner Vorgänger Klaus Schütz und Prof. Dr. Norbert Schneider. Unabhängig von den jetzt getroffenen politischen Entscheidungen werde ich in meiner Eigenschaft als Direktor der Landesanstalt für Medien NRW und als Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) weiterhin für meine Vorstellungen von Staatsferne und Föderalismus kämpfen.
M. Schirmer meint
Der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) wird die Zuständigkeit für die ?berwachung der Einhaltung der Bestimmungen des Telemediengesetzes für das gesamte Land Nordrhein-Westfalen übertragen. Damit soll die ?berwachung des TMG staatsfern organisiert werden. Bis jetzt überwachte die Bezirksregierung Düsseldorf das TMG. Annemarie Lütkes (Bündnis 90/Die Grünen) ist Juristin. Sie war Ministerin für Justiz, Frauen, Jugend und Familie. Ich schätze mal die Befähigung zum Richteramt wird sie haben. Sprachlich wird Jürgen Brautmeier der begabtere sein. Ein Jurastudium traue ich ihm ohne weiteres zu, die Geschlechtsumwandlung wird er nicht vornehmen wollen und ein anderes Geschlecht dürfte die Voraussetzung für diese Stelle sein. Wenn man für die Stelle des Bundespräsidenten in Deutschland zwei Anläufe benötigt, warum sollte es bei der LfM anders sein?